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Jagdvermittlung - Wohlfahrt

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Geschäftsbedingungen für Reisen nach Polen:

Geschäftsbedingungen: Sobald wir Ihre unterschriebene Anmeldung mit Ihren Wünschen erhalten, erstellen wir Ihnen eine Vorausrechnung. Danach erledigen wir alles Weitere mit unserem pol. Partner.

Auf Wunsch des Jägers ist die Anzahl der zum Abschuß bestimmten Stücke über die in der Buchung festgelegten möglich. Die Entscheidung darüber trifft immer der Organisator der Jagd. Damit keine Mißverständnisse und Reklamationen entstehen, entscheidet der Jäger mit Erlaubnis des Jagdführers selbst was er schießt. Die Zustimmung des Jagdführers befreit den Kunden nur von Reklamationen von Seiten des Organisators. Der Jagdführer kann dem Jäger mit seinen Erfahrungen helfen, aber er übernimmt keine Verantwortung für die Entscheidung.

Die Bewertung der Trophäen von Rot-, Reh- und Damwild erfolgt vierundzwanzig Stunden nach Abschluß der Präparation: das Gewicht der Trophäe von Rot-, Reh, und Damwild wird mit Schädel, Hinterkopf und Oberkiefer ermittelt. Beim Rehwild werden davon 90 Gramm abgezogen.

Beanstandungen bezüglich der Jagdorganisation oder -realisierung, der Unterkunft, Verpflegung, Trophäenstärke, Dienstleistungen des Jagdpersonals oder des Dolmetschers und dergleichen mehr, werden durch den polnischen Veranstalter nur dann untersucht, wenn diese dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt und von diesem gegengezeichnet werden. Abschüsse in der Schonzeit oder ohne Zustimmung des Jagdführers werden mit 100 % zusätzlicher Strafgebühr belegt.

Nach Beendigung der Jagd und der Trophäenbewertung wird das Jagdprotokoll erstellt. In ihm werden Anzahl, Art und Qualität der realisierten touristischen und jagdlichen Leistungen bestätigt. Das Jagdprotokoll wird vom Ausschuß, der sich aus dem Vertreter des Jagdveranstalters, dem Dolmetscher und dem ausländischen Jäger zusammensetzt, aufgestellt. Dies erfolgt auf einem rechtsverbindlichen und numerierten Formular in polnischer, wie auch in einer für den Ausländer verständlichen Sprache.

Das Jagdprotokoll gilt als Grundlage

- zur zollfreien Ausfuhr der darin erwähnten Trophäen und des Wildbrets aus Polen,

- zur  Verrechnung des fälligen Betrages zwischen dem Kunden, der Jagdvermittlung , dem polnischen Jagdbüro und dem polnischen Jagdveranstalter.

- als Beleg - in Streitfragen - zur Untersuchung evtl. Reklamationen aller beteiligten Seiten. Als ausländischer Jäger sind Sie verpflichtet, die in Polen geltenden Jagd- und Sicherheitsvorschriften genauestens zu beachten. Bei Nichtbeachtung der Vorschriften ist der Veranstalter berechtigt, den Jäger von der Jagd auszuschließen und in drastischen Fällen sogar die Jagd abzubrechen. Ein Regreßanspruch für den Jäger kann hier nicht erfolgen. Falls Sie Ihre Jagdreise bis 21 Tage vor Reisebeginn stornieren, berechnen wir Ihnen die Kosten für zwei Tage Aufenthalt. Ebenso müssen Sie die Grundgebühren bezahlen. Bei Stornierung kürzer als 21 Tage vor Reisebeginn müssen Sie die vollen Reisekosten tragen. Sollten Sie das Revier vorzeitig verlassen, kann keine Rückzahlung der von Ihnen ursprünglich gebuchten Aufenthaltstage geleistet werden. Dies gilt auch für verspätete Ankunft im Revier.

Bei Buchung einer Jagdreise müssen wir eine Abschußvorauszahlung für die gebuchte Wildart erheben. Diese Kaution wird bei Nichterfolg zurückerstattet bzw. mit dem tatsächlich getätigten Abschuß verrechnet. Evtl. entstandenes Guthaben wird zurückerstattet.

Keine Jagdmöglichkeit an Ostern, vom 30.10.-02.11., sowie von Weihnachten bis Neujahr. Da wir nicht Veranstalter, sondern Vermittler von Jagdreisen sind, haften wir nicht für Fehler des Veranstalters.                                                                                             

Mit freundlichem Weidmannsheil

                                                                                                 Ihr Reiner Wohlfahrt

Geschäftsbedingungen für Reisen nach Namibia

Die Jagdvermittlung Wohlfahrt ist wie alle unsere Mitbewerber nur Vermittler und nicht Veranstalter von Jagdreisen. Mit Ihrer Unterzeichnung der Jagdanmeldung beauftragen Sie uns, einen Reisevertrag mit dem Veranstalter der angebotenen Jagd abzuschließen. Die Kundenunterschrift in der Anmeldung ist Anerkenntnis unserer Geschäftsbedingungen.     Zur Vermeidung unvorhersehbarer finanzieller Risiken (z. B. durch Krankheit oder Unfall) empfehlen wir den Abschluss von entsprechenden Reiseversicherungen, einschließlich  Reiserücktrittskosten-Versicherung.

Mit unserer Auftragsbestätigung erhalten Sie eine Vorausrechnung. Wir  erlauben  uns 40 % der Reisekosten im voraus zu berechnen. Es werden keine Buchungsgebühren erhoben. Die restlichen anfallenden Kosten werden direkt beim Veranstalter bezahlt.

Nach Eingang der Vorauszahlung auf unser Konto erhalten Sie von uns die erforderliche Reisebestätigung. Bei der Vermittlung von günstigen Flügen sind wir gerne behilflich. Etwaige Beschwerden sollte der Kunde unbedingt schriftlich fixieren und vom Veranstalter unterschreiben lassen. Bei Nichtbeachtung können in Deutschland keine Regressansprüche vom Vermittler  anerkannt werden. Als Vermittler haften wir nicht für Fehler des Veranstalters.Bei verspäteter Ankunft oder Abreise werden auch im Falle höherer Gewalt die gebuchten Leistungen  in Rechnung gestellt. Wird der gebuchte Jagdaufenthalt verlängert, erfolgt die Abrechnung  entsprechend der Preisliste. Wünschen Sie eine Änderung des Jagdtermines , berechnen wir 50 €  für dieUmbuchung pro Person.

Bei Pauschalarrangements erfolgt die Abrechnung zusätzlicher Leistungen und Abschüsse gemäß unserem Angebot. Leistungen, die nicht in der Preisliste enthalten sind – wie z. B. Rundfahrten außerhalb der Farm sind beim Veranstalter zu erfragen.

 Stornierungen  bedürfen der Schriftform. Wenn eine Stornierung mehr als 60 Tage vor Reiseantritt empfangen wird, werden Ihnen 40 % Anzahlung zurückerstattet.. Zu einem späteren Zeitpunkt sind die gesamten Jagdkosten zu zahlen, sofern kein Ersatzjäger gestellt wird.

 Jeder Jäger ist verpflichtet, die in Namibia geltenden Jagdvorschriften zu beachten. Im Falle der Nichtbeachtung, insbesondere in Fragen der Sicherheit bei der Jagd, ist der Veranstalter berechtigt, den Jäger von der Jagd auszuschließen, Regressansprüche sind für den Jäger aus einem solchem Anlass nicht abzuleiten.

 Wichtig – Die mitgeführten Waffen und Munition müssen bei der Ein- und Ausreise dem Zoll  gemeldet werden. Die Waffenbesitzkarte ist unbedingt mitzunehmen. Die Einfuhr von Kurzwaffen, Halbautomaten und Vollmantelgeschossen ist nach Namibia verboten. Die Zollbehörden verlangen eventuell bei der Heimkehr einen Nachweis, dass die Waffe schon vor Reiseantritt in Deutschland gekauft worden ist. Sie benötigen dafür von Ihrem Zollamt das Formblatt INF3. Es kann auch als Dauernachweis für spätere Jagdreisen genutzt  werden.

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