Geschäftsbedingungen für Reisen nach Polen:
Geschäftsbedingungen: Sobald wir Ihre unterschriebene Anmeldung mit Ihren Wünschen erhalten, erstellen wir Ihnen eine Vorausrechnung. Danach erledigen wir alles Weitere mit unserem pol. Partner.
Auf Wunsch des Jägers ist die Anzahl der zum Abschuß bestimmten Stücke über die in der Buchung festgelegten möglich. Die Entscheidung darüber trifft immer der Organisator der Jagd. Damit keine
Mißverständnisse und Reklamationen entstehen, entscheidet der Jäger mit Erlaubnis des Jagdführers selbst was er schießt. Die Zustimmung des Jagdführers befreit den Kunden nur von Reklamationen von Seiten des
Organisators. Der Jagdführer kann dem Jäger mit seinen Erfahrungen helfen, aber er übernimmt keine Verantwortung für die Entscheidung.
Die Bewertung der Trophäen von Rot-, Reh- und Damwild erfolgt vierundzwanzig Stunden nach Abschluß der Präparation: das Gewicht der Trophäe von Rot-, Reh, und Damwild wird mit Schädel, Hinterkopf
und Oberkiefer ermittelt. Beim Rehwild werden davon 90 Gramm abgezogen.
Beanstandungen bezüglich der Jagdorganisation oder -realisierung, der Unterkunft, Verpflegung, Trophäenstärke, Dienstleistungen des Jagdpersonals oder des Dolmetschers und dergleichen mehr, werden
durch den polnischen Veranstalter nur dann untersucht, wenn diese dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt und von diesem gegengezeichnet werden. Abschüsse in der Schonzeit oder ohne Zustimmung des Jagdführers
werden mit 100 % zusätzlicher Strafgebühr belegt.
Nach Beendigung der Jagd und der Trophäenbewertung wird das Jagdprotokoll erstellt. In ihm werden Anzahl, Art und Qualität der realisierten touristischen und jagdlichen Leistungen bestätigt. Das
Jagdprotokoll wird vom Ausschuß, der sich aus dem Vertreter des Jagdveranstalters, dem Dolmetscher und dem ausländischen Jäger zusammensetzt, aufgestellt. Dies erfolgt auf einem rechtsverbindlichen und
numerierten Formular in polnischer, wie auch in einer für den Ausländer verständlichen Sprache.
Das Jagdprotokoll gilt als Grundlage
- zur zollfreien Ausfuhr der darin erwähnten Trophäen und des Wildbrets aus Polen,
- zur Verrechnung des fälligen Betrages zwischen dem Kunden, der Jagdvermittlung , dem polnischen Jagdbüro und dem polnischen Jagdveranstalter.
- als Beleg - in Streitfragen - zur Untersuchung evtl. Reklamationen aller beteiligten Seiten. Als ausländischer Jäger sind Sie verpflichtet, die in Polen geltenden Jagd- und Sicherheitsvorschriften
genauestens zu beachten. Bei Nichtbeachtung der Vorschriften ist der Veranstalter berechtigt, den Jäger von der Jagd auszuschließen und in drastischen Fällen sogar die Jagd abzubrechen. Ein Regreßanspruch für
den Jäger kann hier nicht erfolgen. Falls Sie Ihre Jagdreise bis 21 Tage vor Reisebeginn stornieren, berechnen wir Ihnen die Kosten für zwei Tage Aufenthalt. Ebenso müssen Sie die Grundgebühren bezahlen. Bei
Stornierung kürzer als 21 Tage vor Reisebeginn müssen Sie die vollen Reisekosten tragen. Sollten Sie das Revier vorzeitig verlassen, kann keine Rückzahlung der von Ihnen ursprünglich gebuchten Aufenthaltstage
geleistet werden. Dies gilt auch für verspätete Ankunft im Revier.
Bei Buchung einer Jagdreise müssen wir eine Abschußvorauszahlung für die gebuchte Wildart erheben. Diese Kaution wird bei Nichterfolg zurückerstattet bzw. mit dem tatsächlich getätigten Abschuß
verrechnet. Evtl. entstandenes Guthaben wird zurückerstattet.
Keine Jagdmöglichkeit an Ostern, vom 30.10.-02.11., sowie von Weihnachten bis Neujahr. Da wir nicht Veranstalter, sondern Vermittler von Jagdreisen sind, haften wir nicht für Fehler des
Veranstalters.
Mit freundlichem Weidmannsheil
Ihr Reiner Wohlfahrt
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